CE

Die Buchstaben CE stehen für “Conformité Européenne”, ein französischer Begriff, der “Europäische Konformität” bedeutet. Mit der Anbringung der CE-Kennzeichnung erklärt die verantwortliche Person, dass sie die Einhaltung aller geltenden EU-Vorschriften sichergestellt und ein entsprechendes Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt hat.

Was bedeutet «CE»?

Die Buchstaben CE stehen für “Conformité Européenne”, ein französischer Begriff, der “Europäische Konformität” bedeutet. Mit der Anbringung der CE-Kennzeichnung erklärt die verantwortliche Person, dass sie die Einhaltung aller geltenden EU-Vorschriften sichergestellt und ein entsprechendes Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt hat.

Die CE-Kennzeichnung ist ein Symbol dafür, dass Ihr Produkt den Vorschriften der Europäischen Union entspricht, die die Sicherheit und Qualität von Produkten regeln, die in Europa verkauft werden. Sie ist kein Gütesiegel, sondern eine Erklärung von Ihnen, dem Hersteller, Händler oder EU-Bevollmächtigten, dass Ihr Produkt alle geltenden Anforderungen erfüllt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft für ihre Anbringung festgelegt sind.

Die CE-Kennzeichnung wird verwendet, um die Konformität mit allen einschlägigen Anforderungen anzuzeigen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.

Wenn Ihr Produkt von einer benannten Stelle (einer dritten Organisation, die Ihre Produkte prüft) bewertet und bestätigt wurde, enthält Ihre CE-Kennzeichnung eine Identifikationsnummer für diese benannte Stelle.

Das CE-Zeichen ist ein Zertifizierungszeichen, das anzeigt, dass ein Produkt den grundlegenden Anforderungen der einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz entspricht. Es bescheinigt nicht die Qualität oder Zuverlässigkeit.

Die CE-Kennzeichnung kann auf Produkten angebracht werden, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verkauft werden, um sie im gesamten EWR zu vermarkten. Der EWR besteht aus allen EU-Ländern sowie Norwegen, Island und Liechtenstein.

Die ursprüngliche Schreibweise des Akronyms CE ist nicht eindeutig und in den offiziellen Vorschriften nicht festgelegt. Nach Angaben des zuständigen Normungsinstituts CENELEC steht es heute für Conformité Européenne ‘Europäische Konformität’ auf Französisch. Allerdings war CE zur Zeit seiner Einführung auch in vier der damals neun Amtssprachen die übliche Abkürzung für die Europäische Gemeinschaft, und in deutschen amtlichen Dokumenten hiess das Zeichen damals meist noch “EG-Zeichen”, weshalb es auch hierauf zurückgehen kann. Bis 1993 hiess das CE-Zeichen noch “CE-Zeichen”, seither lautet die offizielle Bezeichnung “CE-Kennzeichnung”.

Bezeichnung wurde für alle bereits verabschiedeten Harmonisierungsrichtlinien eingeführt durch die Richtlinie 93/68/EWG des Rates vom 22. Juli 1993 zur Änderung der Richtlinien

  • Richtlinie 87/404/EWG (einfache Druckbehälter),
  • Richtlinie 88/378/EWG (Sicherheit von Spielzeug),
  • Richtlinie 89/106/EWG (Bauprodukte),
  • Richtlinie 89/336/EWG (elektromagnetische Verträglichkeit),
  • Richtlinie 2006/42/EG (Maschinen),
  • Richtlinie 89/686/EWG (persönliche Schutzausrüstungen),
  • Richtlinie 90/384/EWG (nichtselbsttätige Waagen),
  • Richtlinie 90/385/EWG (aktive implantierbare medizinische Geräte),
  • Richtlinie 90/396/EWG (Gasverbrauchseinrichtungen),
  • Richtlinie 91/263/EWG (Telekommunikationsendeinrichtungen),
  • Richtlinie 92/42/EWG (mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickte neue Warmwasserheizkessel) und
    Richtlinie 73/23/EWG (elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen).

Die CE-Kennzeichnung ist ein Symbol, das anzeigt, dass ein Medizinprodukt von der Europäischen Union zugelassen wurde. Die CE-Kennzeichnung wurde erstmals in den 1980er Jahren eingeführt und ist heute ein bekanntes Symbol in der Medizinprodukteindustrie.

Die korrekte Bezeichnung für dieses Zeichen ist “CE-Kennzeichnung” (siehe Art. 17 und Anhang XII der Richtlinie 93/42/EWG). Aufgrund der offiziellen Sprachregelung der Europäischen Kommission, Generaldirektion Unternehmen und Industrie (Regulierungspolitik), ist die stilisierte Buchstabenkombination seit 1994 ein grafisches Symbol.

Nach Angaben der Europäischen Kommission hat dieses Bildzeichen heute keine wörtliche Bedeutung mehr, sondern ist ein Symbol für die freie Marktfähigkeit in der EU.

Die CE-Kennzeichnung ist eine obligatorische Konformitätskennzeichnung, die anzeigt, dass das Produkt in Übereinstimmung mit allen geltenden Richtlinien der Europäischen Union (EU) hergestellt wurde. Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller oder Inverkehrbringer, dass das Produkt den produktspezifisch geltenden europäischen Richtlinien entspricht (seit dem 1. Dezember 2009, mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon: EU-Richtlinien)[5] Die CE-Kennzeichnung allein lässt noch keine Rückschlüsse darauf zu, ob das Produkt von unabhängigen Stellen auf die Einhaltung der Richtlinien überprüft wurde. Ist jedoch hinter der CE-Kennzeichnung eine vierstellige Identifikationsnummer (ID-Nummer) angebracht, weist dies auf die Einschaltung einer benannten Stelle hin. Die CE-Kennzeichnung ist rechtlich gesehen kein Gütesiegel (Qualitätszeichen), sondern dokumentiert die Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen.

Die CE-Kennzeichnung wurde in erster Linie geschaffen, um sichere Produkte für den Endverbraucher innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu gewährleisten, der 30 Vertragsstaaten umfasst, darunter die Europäische Gemeinschaft (EG), heute: Europäische Union (EU). Die CE-Kennzeichnung wird oft als “Reisepass” bezeichnet, um

EU-Richtlinien nach Art. 288 Abs. 3 AEUV (sog. Binnenmarkt- oder Harmonisierungsrichtlinien) legen für zahlreiche Produkte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen fest. Entspricht ein Produkt den grundlegenden Anforderungen aller anwendbaren EU-Richtlinien und wurde ein Konformitätsbewertungsverfahren nach den Verfahren des Anhangs II des Beschlusses Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EWG des Rates (ABl. L 218/82) durchgeführt, so darf es erstmals in Verkehr gebracht und in der EU in Betrieb genommen werden.

Im Rahmen des Neuen Konzepts zur Produktkonformität und des Gesamtkonzepts zur Konformitätsbewertung wurden Regelungen geschaffen, die der technischen Harmonisierung im EU-Binnenmarkt dienen sollen.

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