EVOdrink

ab CHF 790

CHF 1’090

Der EVOdrink bietet die garantiert effizienteste Filtration auf dem Markt, zum kleinen Preis.

 

Zusätzliche Vorteile

Gutes Wasser für kleines Budget – EVOdrink

EVOdrink

ab CHF 790.-

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Gemäss §12 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) ist der Anschlussnehmer für die ordnungsgemässe Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss verantwortlich. Ausgenommen sind die Messeinrichtungen des Wasserversorgungsunternehmens. Bei Vermietung oder Überlassung der Anlage an Dritte haftet der Anschlussnehmer neben diesem. Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften dieser Verordnung und anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Für die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen sind ausschliesslich das Wasserversorgungsunternehmen oder ein in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen berechtigt.

Eine kurze Recherche zeigt, dass häufig behauptet wird, dass nur Produkte mit dem DVGW-Zeichen den Regeln der Technik entsprechen und daher verwendet werden dürfen. Allerdings ist seit 2014 Absatz 4 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser aufgehoben. Dies besagt nun, dass Produkte und Geräte, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, verwendet werden dürfen. Eine CE-Kennzeichnung für den Einsatz im Trinkwasserbereich wird als ausreichend angesehen, sofern sie nicht vorgeschrieben ist. Ebenso wird das DVGW-Zeichen als vermutlicher Nachweis der Einhaltung der Regeln der Technik akzeptiert. Produkte, die in anderen Mitgliedstaaten der EU oder in der Türkei hergestellt oder in den Verkehr gebracht wurden und nicht den technischen Spezifikationen des DVGW-Zeichens entsprechen, werden als gleichwertig behandelt, wenn sie das in Deutschland geforderte Schutzniveau gleichermassen dauerhaft erreichen.

Es ist wichtig zu beachten, dass nationale Zertifizierungen wie DVGW und DIN-DVGW freiwillig für Hersteller sind und nur eine Vermutung für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik bieten. Mit der CE-Kennzeichnung behauptet der Hersteller, dass sein Produkt für den beabsichtigten Einsatz geeignet ist. Entscheidend ist jedoch das Endprodukt selbst. Es gilt als mangelhaft, wenn es nicht den erwarteten Anforderungen entspricht. Es spielt keine Rolle, ob das Produkt eine DVGW-Zertifizierung aufweist oder nicht. Ein fehlender DVGW-Aufkleber allein stellt keinen Mangel dar, da die ordnungsgemäse Verwendung trotzdem gewährleistet sein kann.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass für Trinkwassereinbauten ausschliesslich Armaturen zugelassen sind, die für diesen Zweck geeignet sind. Der Nachweis darüber, ob eine Armatur den Anforderungen entspricht, obliegt dem jeweiligen Verwender. Wichtig ist, dass das Endprodukt den zu erwartenden Anforderungen entspricht, unabhängig davon, ob es mit einem DVGW-Aufkleber versehen ist oder nicht. Fachfirmen verwenden in der Regel geprüfte Armaturen, um die Haftung im Schadensfall zu minimieren. Für Fachverwaltungen gilt dasselbe. Es wird empfohlen, die Ausführung von Fachfirmen vornehmen zu lassen, um mögliche Haftungsprobleme zu vermeiden.