Das Obergericht sieht keine Sorgfaltspflichtverletzung des Bauern. Trotzdem muss ein Paar Sommer für Sommer sein Trinkwasser behandeln.
Das Obergericht sieht keine Sorgfaltspflichtverletzung des Bauern. Trotzdem muss ein Paar Sommer für Sommer sein Trinkwasser behandeln.