Gegenstellung seitens Evodrop zum Bericht im Beobachter

Betrifft: «Die gefilterte Wahrheit von Evodrop», Artikel vom 7. April 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,
geschätzte Partner- und Partnerinnen,

Es ist nicht zutreffend, dass Herr Fabio Hüther der CEO der Evodrop AG ist. Zutreffend ist, dass Fabio Hüther Mitgründer der Evodrop AG sowie Leiter «Forschung und Entwicklung» ist.

Es ist unzutreffend, dass auf Herrn Fabio Hüther gerade einmal sechs Patentanmeldungen verzeichnet sind, davon fünf ohne Patentrecherche. Zutreffend ist, dass auf die Evodrop AG bzw. Unternehmen, welche mit der Evodrop AG verbunden sind, in 6 verschiedenen Patentfamilien insgesamt ca. 25 Patentrechte in der Schweiz sowie im Ausland angemeldet wurden. Dass der Nachweis der «Neuartigkeit und erfinderischen Tätigkeit» nicht erbracht wurde, ist irreführend. Es ist eine Eigenheit des Schweizer Patentsystems, dass eine solche Prüfung von Schweizer Patentanmeldungen nicht stattfindet. Die fehlende Patentprüfung ist somit nicht, was auf eine fehlende Qualität der Patentanmeldung seitens Herr Hüther schliessen liesse. Die Patentprüfung in Ländern, in welchen auch Neuheiten und erfinderische Tätigkeit geprüft werden, verläuft vielmehr erfolgreich.

Es ist unzutreffend, dass die Evodrop AG nicht aus Zeitschriften wie dem Tages-Anzeiger oder K-Tipp bekannt ist. Zutreffend ist, dass es sich bei gewissen Reportagen um Publireportagen gehandelt hat, andere Reportagen wurden von Zeitschriften ohne Wissen der Evodrop AG veröffentlicht. Zutreffend ist zudem, dass viele Kunden der Evodrop AG über Zeitschriftenartikel auf die Evodrop AG aufmerksam wurden.

Es ist unzutreffend, dass die von der Evodrop AG genannten Referenzen keine nennenswerte Geschäftsbeziehung zur Evodrop AG haben und deren Markenzeichen durch die Evodrop AG missbräuchlich gebraucht wurde. Zutreffend ist, dass die Evodrop AG der SBB für ihren Hauptsitz personalisierte Flaschen, welche mit Evodrop gefiltertem Wasser gefüllt waren, geliefert hat. Zutreffend ist zudem, dass die Evodrop AG Finalistin beim «Accelerator Program» von Swiss Prime Site war und mehrere Swiss Prime Site Immobilien mit Evodrop Entkalkungsgeräten ausgestattet hat. Zutreffend ist damit, dass die Evodrop AG Geschäftsbeziehungen zu den auf ihrer Webseite genannten Firmen unterhält und deren Markenzeichen auch mit deren Wissen und Zustimmung auf ihrer Webseite erschienen sind.

Es ist unzutreffend, dass die Evodrop AG über kein Zertifikat der US-Lebensmittelbehörde FDA (U.S. Food and Drug Administration) verfügt. Zutreffend ist, dass die entsprechenden Zertifizierungen gemacht wurden und dass sich das Originalzertifizierungsdokument so-wohl auf der Webseite sowie bei der Evodrop AG befindet.

Auf Anfrage der Kunden können die vollständigen Unterlagen herausgegeben werden.

Es ist unzutreffend, dass an den FDA- und ROHS-Zertifikaten durch die Evodrop AG etwas verändert wurde. Zutreffend ist, dass die FDA-Zertifizierungen und die ROHS-Zertifizierungen korrekt und original sind und die entsprechenden Zertifizierungstests gemacht wurden.

Es ist unzutreffend, dass die SGS-Validierung kein Original ist. Zutreffend ist, dass der Inhalt der Validierung mit dem Layout der Evodrop AG wiedergegeben wurde, wobei nichts am Inhalt oder an der Tatsache der Erteilung der SGS-Validierung geändert wurde.

Es ist korrekt, dass beim Laborbericht des akkreditierten Interlabor Belp der TOC-Wert sowie die Microbiologie-Werte nicht wiedergeben wurden. Dies deshalb, weil das Wasser einzig mit der Membrane und nicht mit dem gesamten Filter getestet wurde. Im Evodrop System befindet sich nach den Membranen einen zusätzlichen Filter welcher explizit Mikroorganismen filtert. In der Zwischenzeit hat die Evodrop AG bei einem anderen Schweizer Labor einen neuen Laborbericht in Auftrag gegeben, in welchem das gesamte Evodrop System und nicht nur die Membrane getestet werden.

Hinsichtlich den im Bericht des Interlabor Belp festgestellten Pestiziden ist festzuhalten, dass dieser Wert nur deshalb etwas höher ist, weil das Wasser mit dem 10-Fachen erlaubten Grenzwert kontaminiert wurde und weil es sich beim Test-Verfahren um ein Verfahren in einem geschlossenen Wasserkreislauf handelte. Festzuhalten ist, dass selbst unter diesen Test-Umständen sämtliche Anforderungen der Trinkwasserverordnung eingehalten wurden und das Wasser somit ohne Risiko für die Gesundheit hätte, verwendet werden können.

Die originären Testberichte vom Interlabor Belp waren für beide Parteien eine initiale Erprobung. Demgemäss wurde keine akkreditierte Verfahrensnorm konsolidiert, sondern nach bestem Gewissen agiert. Prinzipiell wollte man die Testberichte je Rubrik einzeln erhalten und keine subsumierte Konstellation rausgeben. Die Mikrobiologie, wurde auch bereits dazumal besprochen, dass Sie suboptimal war, weil keinerlei Desinfektion und hygienische Standards eingesetzt wurden. Ausserdem wurde bei den anderen Parametern bewiesen, dass die getestete Nanomembrane mit 0.5nm Porengrösse eine geringere Durchlässigkeit hat als sämtliche Mikroorganismen.

Nach Absprache mit dem InterlaborBelp kann der gesamte Bericht herausgegeben wer-den samt Deckblatt seitens Evodrop mit entsprechender Erklärung.

Es ist unzutreffend, dass das gezielte, anhaltende Clustering von Wassermolekülen und deren Nutzen für die Gesundheit nicht belegt sind. Auch unzutreffend ist, dass die Lebens-dauer einer Wasserstoffbrückenbindung typischerweise im Bereich von 1 bis 20 Picosekunden liegt und damit viel zu kurz ist, um zum Verbraucher transportiert werden zu können. Zutreffend ist, dass es in der Wissenschaft dazu verschiedene Theorien gibt, jedoch gibt es etliche Studien, die genauso die Wirksamkeit des Clustering und deren Nutzen für die Gesundheit oder die Möglichkeit des Transports der Wasserstoffbrückenbindungen zum Verbraucher nachweisen. Es ist hingegen korrekt, dass der Protonentransfer (Wasserstoffion H+) durch Wasserstoffbrückenbindungen auch eine grundlegende Rolle in vielen physikalischen, chemischen und biologischen Prozessen mit Wasser-Nanoclustern spielt. Einige davon, werden in den FAQ von EVODROP beim EVOCharge wiedergegeben.

Es trifft zu, dass Fabio Hüther bei diversen Studien zu den Themen Clustering von Wassermolekülen und Wasserstoffbrückenbindungen als Ko-Autor beteiligt war. Klargestellt werden muss, dass solche Studien vor deren Veröffentlichung von diversen Wissenschaftlern auf deren Richtigkeit überprüft werden und diese Überprüfungen (peer reviews) auch stattgefunden haben, andernfalls hätten diese Studien nicht in renommierten Journalen publiziert werden können. Fabio Hüther hat wissenschaftliche Artikel im Scopus-Journal von den Niveaus Q1 bis Q4 oder ganzen Stufen. Die Bedingungen für das Scopus-Niveau des Journals in der modernen Wissenschaft sind sehr streng, mit mehr als 80% neuem Text und Abbildungen, Reviews von zwei oder drei unabhängigen Gutachtern und einem redaktionellen Prozess mit qualitativer Zusammenfassung, Einleitung, Methoden und Ergebnissen mit Abbildungen, Tabellen, Analysen, mathematischen Berechnungen, Abhängigkeiten, Schlussfolgerung und Referenzen.

Es ist unzutreffend, dass der Lebenslauf von Fabio Hüther angepasst wurde. Zutreffend ist, dass Fabio Hüther, als er acht Jahre alt war, wegen Knochenkrebs in Behandlung war und eine 50:50 Überlebenschance hatte. Ebenfalls zutreffend ist, dass Fabio Hüther an der Makerere Unviersity in Kampala (Uganda) studiert hat und dort einen Master of Science in «Environment and Natural Resources Management» erworben hat sowie einen Ehrendoktor des Agriculture Research Institute erhalten hat.

Es ist nicht korrekt, dass die Spenden von der Steuer nicht befreit sind. Sonst hätte Umuntu-keine Bestätigung gegeben. Korrekt ist, sämtliche Bestätigungen von der Umuntu wurden von der Steuer als Abzug akzeptiert.

Es ist korrekt, dass die Umuntu nicht steuerbefreit ist. Klargestellt werden muss jedoch, dass die Evodrop AG nie mit der Steuerbefreiung von Umuntu geworben hat.

Schlusswort

Die Einwände, die in dem Artikel erhoben werden, basieren offenbar auf Missverständnissen, unvollständigen Informationen und ungenügender Recherche.

Es scheint, dass sich die journalistische Sorgfaltspflicht in diesem Fall auf eine unglückliche Gratwanderung zwischen unzureichender Nachforschung und einer Prise Sensationslust begeben hat. Wir haben die Verfasserin des Artikels eingeladen, sich in einen direkten Dialog mit uns zu begeben, um etwaige Unklarheiten aus dem Weg zu räumen. Von diesem solidarischen Angebot wollte sie bedauerlicherweise bis Dato kein Gebrauch machen.

Es bleibt zu konstatieren, dass die technologischen Errungenschaften und Wirkprinzipien von Evodrop nicht in Frage gestellt werden.

Gegen unwahre, rufschädigende Behauptungen behalten wir uns rechtliche Schritte vor. Wir stehen für sachliche Klarheit und wahrheitsgetreue Kommunikation – Grundsätze, die wir auch von anderen erwarten.

Wir danken Ihnen allen für das Vertrauen und stehen Ihnen jederzeit für Fragen oder Anliegen transparent zur Verfügung.

 

Ihr Evodrop-Team

Fabio Hüther

Mitgründer und Leiter Forschung & Entwicklung

Luciano Novia
Leiter Presse und Public Relations

Eine von vielen Kundenreaktionen auf den Beobachter-Artikel